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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - L 25 AS 443/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,8853
LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - L 25 AS 443/13 B ER (https://dejure.org/2013,8853)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2013 - L 25 AS 443/13 B ER (https://dejure.org/2013,8853)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2013 - L 25 AS 443/13 B ER (https://dejure.org/2013,8853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG, § 86b Abs 1 S 4 SGG, § 86b Abs 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss für Ausländer; Folgenabwägung im sozialgerichtlichen Eilverfahren; Anforderung an den Anordnungsgrund im Eilverfahren über die Leistungsgewährung bei drohender Räumung einer Wohnung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 GG, § 86b Abs 1 S 4 SGG, § 86b Abs 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zulässigkeit des vorläufigen Rechtsschutzantrags - entgegenstehende Rechtskraft eines früheren Beschlusses - Abänderungsverfahren - neuer Streitgegenstand - Anordnungsgrund - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - L 25 AS 443/13
    Da die Klärung der an den Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II anknüpfenden Rechtsfragen angesichts ihrer Schwierigkeit und Komplexität dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss und vorliegend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Streit stehen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) der Fall hinsichtlich der nunmehr zuerkannten Leistungen im Lichte des sich aus Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots effektiven Rechtsschutzes auf der Grundlage einer Folgenabwägung zu entscheiden, bei der die Erwägung, wie die Entscheidung in der Hauptsache ausfallen wird, regelmäßig außer Betracht zu bleiben hat und stattdessen die Folgen abzuwägen sind, die eintreten würden, wenn die begehrte Anordnung nicht erginge, der Rechtsschutzsuchende im Hauptsacheverfahren aber obsiegen würde, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die Anordnung erlassen würde, der Rechtsschutzsuchende im Hauptsacheverfahren indes keinen Erfolg hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 25 AS 837/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - L 25 AS 443/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestehen nämlich erhebliche Zweifel daran, dass die Antragstellerin, die die britische Staatsangehörigkeit besitzt, dem Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II unterliegt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Januar 2010 - L 25 AS 1831/09 B ER - vom 30. Juni 2011 - L 25 AS 535/11 B ER - und vom 23. Mai 2012 - L 25 AS 837/12 B ER - alle bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2011 - L 25 AS 535/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - bulgarische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - L 25 AS 443/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestehen nämlich erhebliche Zweifel daran, dass die Antragstellerin, die die britische Staatsangehörigkeit besitzt, dem Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II unterliegt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Januar 2010 - L 25 AS 1831/09 B ER - vom 30. Juni 2011 - L 25 AS 535/11 B ER - und vom 23. Mai 2012 - L 25 AS 837/12 B ER - alle bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2010 - L 25 AS 1831/09

    Einstweilige Anordnung; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - L 25 AS 443/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestehen nämlich erhebliche Zweifel daran, dass die Antragstellerin, die die britische Staatsangehörigkeit besitzt, dem Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II unterliegt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Januar 2010 - L 25 AS 1831/09 B ER - vom 30. Juni 2011 - L 25 AS 535/11 B ER - und vom 23. Mai 2012 - L 25 AS 837/12 B ER - alle bei juris).
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